Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines – Geltung der Bedingungen

Die bc medien ag führt sämtliche ihrer Dienstleistungen nur auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die von der bc medien ag offerierte Leistung beruht auf vollständigen, zur Berechnung geeigneter Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.

3. Vertragsinhalt

Die bc medien ag verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Arbeiten und der Auftraggeber zur Bezahlung des offerierten und bestätigten Preises.

4. Preise und Rechnungslegung

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto für Lieferungen innerhalb der Schweiz und die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Die genannten Preise richten sich nach den im Vertrag vereinbarten Leistungen. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.

Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) werden nach aufgewendeter Zeit ebenfalls zusätzlich berechnet.

Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in der Schweiz. Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Allfällige zur Auslieferung benutzte Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

5. Skizzen, Entwürfen und Muster

Von der bc medien ag erstellte Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

6. Liefer- und Leistungszeit

Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Ist nichts anderes vermerkt, sind die angegebenen Liefertermine keine Fixtermine. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben und beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung – bzw. im Kreditgeschäft nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei der bc medien ag – an dem Werktag, an dem bis 16 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten) sowie ein allfälliges Gut zum Druck bei bc medien ag eingegangen sind (bei Bestellungen "1–2 Arbeitstage" bis 11 Uhr).
Hat der Kunde als Zahlungsart Vorauskasse gewählt, so wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Sofern keine Vorleistungspflicht von bc medien ag vereinbart worden ist, besteht für die bc medien ag vor Eingang der Zahlung jedoch in keinem Falle eine Lieferverpflichtung.

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

Wird der vereinbarte Liefertermin durch die bc medien ag nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen. Die bc medien ag haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der bc medien ag die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der bc medien ag liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der bc medien ag oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die bc medien ag auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die bc medien ag, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die bc medien ag von der Leistungspflicht frei. bc medien ag hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

7. Abnahmeverzug

Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die bc medien ag berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

8. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der bc medien ag geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die bc medien ag nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch die bc medien ag gegen versicherbare Schäden versichert.

9. Druckdaten, Prüfungspflicht

Die bc medien ag führt alle Druckaufträge grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an bc medien ag sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die bc medien ag erfolgt nicht. Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die bc medien ag keinerlei Verantwortung. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.

Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von bc medien ag verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von bc medien ag. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die bc medien ag die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

Vom Besteller beschafftes Material ist der bc medien ag frei ins Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

10. Beanstandungen

Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der bc medien ag anzuzeigen.

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der bc medien ag durch Zulieferer Toleranzen auferlegt, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.

Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.

Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei bc medien ag gedruckt wurde.

Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

11. Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die bc medien ag – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern, nachzubessern oder den Kaufpreis angemessen zu reduzieren. Lässt die bc medien ag eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die bc medien ag haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche an Ware, die nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt ist, beträgt 90 Tage.

12. Haftung

Die bc medien ag behandelt die ihr übergebenen Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige erhaltende Gegenstände mit der üblichen Sorgfalt. Weitergehende Risiken sind vom Auftraggeber zu tragen.

Die bc medien ag haftet sodann nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden), insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist die Haftung ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die bc medien ag nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt.

Soweit die Haftung der bc medien ag ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Eigentums-, Urheber- und Reproduktionsrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige als die im Auftrag vereinbarten Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bc medien ag.

Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Kunden bleiben gewahrt. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden.

Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Kunde stellt die bc medien ag, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, schadlos.

Die von bc medien ag erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten, Druckträger usw.) bleiben in deren Eigentum.

14. Eigentumsvorbehalt

Die bc medien ag behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor und ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt erforderlichenfalls ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde verpflichtet sich, der bc medien ag alle Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt.) abzutreten, die ihm aus der entsprechenden Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer erwachsen. Die bc medien ag kann verlangen, dass der Kunde ihr diese Forderungen schriftlich abtritt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

15. Ausführung durch Dritte

Die bc medien ag ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.

16. Abrufaufträge

Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

17. Aufbewahrung und Archivierung

Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der bc medien ag aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.

Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für die bc medien ag nicht. Wird die Archivierung zusätzlich explizit vereinbart, so erfolgt die diese auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der bc medien ag für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

18. Zahlungsfälligkeit und Verrechnung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Endpreis sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung verrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Verrechnungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der bc medien ag zuständige Gericht. Die bc medien ag ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand einzuklagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Münchenstein, im August 2015


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